Fragen die Sie sich vor dem Ofenkauf stellen sollten.

 

- Wieviel KW braucht mein Ofen ? 

   Faustformel 1 KW pro 10 m² -

   bei einem Raum von 20 - 30 m² sollte der Ofen nicht mehr als 4 KW haben.

   Bedenken Sie das unsere Öfen alle einen hohen Wirkungsgrad > 80 % haben.

 

- Komme ich am Abend spät nach Hause und will schnell warm haben? 

  Hier empfehlen wir einen Ofen ohne Speichermasse.

 

- Bin ich viel zu Hause und möchte eine gleichbleibende Wärme? 

  Hier empfehlen wir Ihnen einen Speicherofen mit viel Masse (>200 kg) Speichermasse.

 

- Wie groß ist mein Schornstein?

  Bei Durchmessern größer 20 cm empfehlen wir eine Sanierung. Ohne diese Sanierung kann es bei

  modernen Öfen mit geringer Abgastemperatur (Hoher Wirkungsgrad = niedrige Abgastemperatur) zu

  einer Versottung des Kamines und zu Bildung von Glanzruß führen.

  Auch brennt der Ofen dann schlecht.

 

- Brauche ich einen Feinstaubfilter?

  NEIN. Moderne Öfen benötigen keinen Feinstaubfilter und halten bereits jetzt die geforderten Werte

  der Verordnungen ein, die 2015 kommen.

 

 

 

Wahres Wohlfühlklima ist nachhaltig

 

Mit den Kaminöfen unserer Hersteller haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Feuer zuhause mit besten Werten für unsere Umwelt brennt.

 

Unsere Kaminöfen erfüllen die höchsten Anforderungen an die Luftreinhaltung durch

 

die optimierte Geometrie des Feuerraumes eines jeden Kaminofens

die effiziente Vorwärmung und Führung der Verbrennungsluft innerhalb des Ofens sowie

die Nachverbrennung der Rauchgase im Ofen

 

Diese durchdachte Feuertechnik garantiert Emissionswerte für Staub unter 30 mg/Nm3 – bei Spitzenwirkungsgraden.

 

Umwelt

Heizen mit Holz

 

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Mit seiner gespeicherten Sonnenenergie ist es unser natürlicher Heizrohstoff. Ungenutzt setzt es beim Verrotten die gleiche Menge an Kohlendioxyd (CO2) frei wie bei der Verbrennung. Heizen mit Holz ist deshalb CO2-neutral.

 

 

Bundesimmissionsschutzverordnung

 

Bei der Neuanschaffung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe, gelten seit dem 22.03.2010 neue Richtlinien für die Emissionen. Diese wurden durch die erste novellierte BImSchV (Bundesimessionsschutzgesetz, Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in zwei Stufen festgeschrieben. Im Rahmen der Typprüfung, ist die Einhaltung der Grenzwerte durch den Hersteller des Kaminofens nachzuweisen.

 

Neue Grenzwerte

 

Stufe I der neuen BImSchV gültig ab 22.03. 2010 bis zum 31.12. 2014

 

Raumheizer mit Flachfeuerung DIN EN 13240

CO 2,0 g/m³ (2000 mg/m³)

Staub 0,075 g/m³ (75 mg/m³)

Mindestwirkungsgrad 73 %

 

 

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22.03. 2010 und vor dem 01.01.2015 errichtet werden und somit die Grenzwerte die Stufe I einhalten, dürfen auch nach dem 01.01.2015 weiterbetrieben werden („Bestandsschutz“).

 

Stufe II der neuen BImSchV gültig vom 01.01. 2015

 

Raumheizer mit Flachfeuerung DIN EN 13240

CO 1,25g/m³ (1250 mg/m³)

Staub 0,04 g/m³ (40 mg/m³)

Mindestwirkungsgrad 73 %

 

 

Kaminöfen, die die geforderten Grenzwerte (Stufe I) nicht einhalten, dürfen nicht mehr verkauft werden.

Übergangsfristen für Altöfen

 

Für bereits installierte Kaminöfen gelten Übergangsfristen bis zum Jahr 2024, abhängig vom Zeitpunkt der Typenprüfung.

 

Wenn Sie einen alten, lieb gewonnenen Kaminofen von uns haben, ermitteln wir gern für Sie die für den weiteren Betrieb relevanten Daten.